Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Für unsere Lieferung und Leistungen sind ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, auch wenn der Besteller etwas anderes vorschreibt. Bei teilweiser Unwirksamkeit einzelner Punkte bleiben die Geschäftsbedingungen im Übrigen voll verbindlich.

2. Angebote

Unsere Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend und unverbindlich. Angaben über Masse, Gewichte, Mengen, technische Daten und Lieferzeiten sind unverbindlich. An Kostenvoranschlägen Zeichnungen und allen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Preise

Unsere Preise sind bis zur Ausführung des Auftrages freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage des versandtes gültigen Preis. Etwaige Teuerungszuschläge und Preisnachlässe werden berechnet oder geändert, wenn sie unsere Zulieferanten ebenfalls berechnen oder ändern. Irrtümer in der Preisstellung berechtigen uns zu Nachberechnungen. Die Preise gelten an jeweiligem Verkaufshaus bzw. ab Werk. Ausschließlich Versicherungs- und Frachtkosten.

4. Zahlungsbedingungen

Ersatzteil-, Reparatur- und Wartungsrechnungen sind sofort Netto zahlbar. Warenlieferung 2% Skonto bei Geldeingang innerhalb 8 Tagen, rein Netto bei Geldeingang innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Erstbestellern liefern wir nur per Nachname oder Vorkasse. Werden uns nach erfolgter Lieferung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, steht uns das Recht zu, sofortige Barzahlung, ohne Rücksicht auf Fälligkeiten zu verlangen. Für den Zahlungsverkehr stellen wir an dem 31. Tag nach Rechnungserhalt Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe der üblichen Banksätze in Rechnung. Zins- und Diskontrechnungen sind sofort Netto zahlbar. Bei evtl. Gegenansprüchen ist die Verweigerung von Zahlungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes seitens des Bestellers unzulässig.

5. Lieferung

Die Lieferung erfolgt in jedem Falle unfrei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.

6. Mängelrügen

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen erkennbarer Mängel sind unverzüglich schriftlich oder telegraphisch an uns zu richten. Mängel, deren Rüge nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Sendung bei uns eingetroffen ist, gelten als genehmigt und berechtigen nicht mehr zur Wandlung, Minderung oder Schadensersatz. Jedes Stück muss der Käufer vor Einbau oder Verwendung genau auf seine Richtigkeit hin prüfen, ansonsten wird Haftung abgelehnt.

7. Garantie

12 Monate Gewährleistung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Gewährleistung und Garantieleistung ist die ordnungsgemäße Aufstellung und Inbetriebnahme der Geräte, der ordnungsgemäße Gebrauch und der Nachweis dass die vorgeschriebenen Wartungs- und Reinigungsarbeiten gemäß der Betriebsanleitung regelmäßig durchgeführt wurden. Beanstandete Artikel sind frachtfrei an uns einzuschicken, evtl. Ersatzlieferung erfolgt stets unfrei. Darüber hinausgehende Ansprüche, wie Tragung weiterer Kosten, Rückerstattung von Frachten, von Arbeitslöhnen und irgendwelcher Schadensersatzansprüche lehnen wir ab. Zahlungsverzug des Bestellers entbindet uns von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung.

8. Rücksendungen

Rücksendungen oder Umtausch können nur mit unserer Einwilligung erfolgen. Die Sendungen müssen frachtfrei an die Stelle erfolgen, die wir angeben. Gutschriften, gleich welcher Art, werden nicht zurück erstattet, sondern mit künftigen Lieferungen verrechnet. Rechnungen für Reparaturen sind sofort Netto zahlbar.

9. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum der Lieferungsgegenstände geht erst nach Eingang aller Zahlungen an den Käufer über. Die Ware bleibt auch in verarbeitetem Zustand bis zum Eingang des Betrages, bei Abnahme von wechseln bis zu deren Einlösung unser Eigentum. Verpfändung, Lieferungsübereignung und Dergleichen ist, solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, unzulässig. Aus etwaigem Wiederverkauf der Ware an Dritte erzielte Forderungen gelten bis zur vollständigen Bezahlung an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Dies gilt auch für von uns gelieferte Waren, die durch Weiterverarbeitung komplettiert zu einer wirtschaftlichen Einheit geworden sind. Bei waren die bereits in Gebrauch waren, oder die als Sonderausführung von der handelsüblichen Norm abweichen, kann bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder evtl. Rücknahme wegen Dispositionsänderung des Käufers nur noch der Wert gutgeschrieben werden. der bei bestmöglicher Verwendung nach Abzug Umarbeitungskosten verbleibt. Der Käufer ist verpflichtet unsere Ware mit Sorgfalt vor Verderb, Diebstahl, Feuer und sonstigem Schaden zu bewahren.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in jedem Fall für beide Teile Kerpen